Krankenhaus Aichach

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Case Management heißt übersetzt "Fall-Steuerung" und ist eigentlich ein Instrument, um eine Vielzahl von Aufgaben und Anforderungen miteinander zu koordinieren und zu steuern. Dies bezieht sich sowohl auf Abläufe in einem Krankenhaus, als auch direkt auf die Versorgung bzw. die Organisation der Nachsorge eines Patienten.
Der Krankenhausaufenthalt teilt sich in mehrere Schritte und Handlungsabläufe, wie Aufnahme, Behandlung und Entlassung. Aufgrund einer kürzer werdenden Verweildauer ist es wichtig, die einzelnen Abschnitte des Aufenthaltes optimal zu verbinden. Vor allem bei hilfebedürftigen und pflegebedürftigen Menschen ist es wichtig, eine gesicherte Nachsorge zu gewährleisten.
Der Sozialdienst der Kliniken an der Paar fungiert als Schnittstelle und Koordinator zwischen den Patienten, den Angehörigen, den unterschiedlichen Berufsgruppen des Krankenhauses, den externen Partnern und nachsorgenden Einrichtungen und den jeweiligen Kostenträgern. Sowohl die interdisziplinäre Zusammenarbeit innerhalb der Kliniken, als auch die Schaffung eines externen Netzwerkes ist hierbei wichtig.
Unsere Mitarbeiterinnen des Sozialdienstes besuchen die Patienten auf Anordnung der Ärzte direkt auf den Stationen und kommen dann ggf. auch auf die Angehörigen zu. Angehörige und Patienten brauchen sich nicht selbstständig beim Sozialdienst melden.

Leitung und Kontakt

Kerstin Rosner

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Leistungsspektrum

  • Begleitung und Unterstützung der Patienten und Angehörigen während ihres gesamten Krankenhausaufenthaltes
  • Optimierung und Vernetzung der Krankenhausprozesse
  • Einleitung und Organisation der weiteren Versorgung nach dem Krankenhausaufenthalt in Absprache mit dem behandelnden Arzt, in Zusammenarbeit mit nachsorgenden Einrichtungen und den zuständigen Kostenträgern
  • Information und Beratung der Patienten und Angehörigen über die vorhandenen Nachsorgeangebote: ambulant, teilstationär, stationär (Ambulante Pflegedienste, Essen auf Rädern, Tagespflege, Kurzzeitpflege, Alten- oder Pflegeheim)
  • Unterstützung bei allen notwendigen Antragsverfahren (z.B. Pflegestufe)
  • Informationen zur Pflegeversicherung SGB V und SGB XI
  • Schaffung eines Versorgungsnetzes durch den Kooperationsverbund "Hand in Hand"
  • Beratung und Information über die gesetzliche Betreuung, Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Einleitung der gesetzlichen Betreuung
  • Interdisziplinäre Zusammenarbeit mit den Ärzten, der Pflege und der Verwaltung
  • Einleitung und Kostenklärung bei Anschlussheilbehandlung, Geriatrischer Rehabilitation, ambulante Rehabilitation und Frührehabilitation in Absprache mit den behandelnden Ärzten und den Kostenträgern
  • Ansprechpartner für ambulante und stationäre Einrichtungen
  • Vermittlung von Selbsthilfegruppen

 

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